Wandel im Dentalmarkt

Da die Krankenkassen ihren Zuschuss nur auf die erstattungsfähige Grundversorgung berechnen, trauen viele Patienten ihren Augen nicht, wie hoch der Eigenanteil ist, der auf sie zukommt.

 

Immer mehr suchen deshalb nach Alternativen.

 

Aus diesem Grund ist in vielen Zahnarztpraxen der Auslandszahnersatz ein fester Bestandteil in einem Patienten-Beratungsgespräch geworden.

 

Wer nicht aufklärt, kann in Regress genommen werden, so z. B. Landgericht Traustein im Urteil vom 20.05.2009, bestätigt vom OLG Köln: Ein Zahnarzt, der seine Nebenpflicht, die wirtschaftliche Aufklärung des Patienten, vernachlässigt, macht sich schadensersatz-pflichtig. Das könnte die Steilvorlage für klagefreudige Patienten sein, sozusagen im Nachhinein die Labor-Rechung auf fast ein Drittel zu reduzieren.

 

Fazit: Besser ist es, den Patienten aufzuklären über Vor- und Nachteile eines deutschen und eines Auslandlabors zu informieren, um schließlich den Patienten die Entscheidung zu überlassen. Aus verkrampften Preisgesprächen mit Patienten werden auf diese Weise aufklärende Beratungsgespäche. Also ein Zahnarzt, der in jedem Fall gewinnt.

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